Kosten

Ich biete Einzelsitzungen an.

Erstkontaktkostenlos
Erstgespräch in Präsenzca. 90 Minuten135 €
Folgetermin(e)jeweils 60 Minuten90 €

Erstkontakt

Wir lernen uns telefonisch oder per Email kurz kennen, klären erste Fragen und besprechen, ob mein Angebot zu Ihrem Anliegen passen könnte. Dieser erste Kontakt ist kostenlos und selbstverständlich unverbindlich.

Erstgespräch in Präsenz

Das erste Gespräch in Präsenz dauert ca. 90 Minuten und dient einer ausführlichen Anamnese sowie der Festlegung eines (generellen) Therapieziels bzw. Beratungsziels. Es legt zusammen mit dem Behandlungs- bzw. Beratungsvertrag die Grundlage für die gemeinsame weitere Arbeit. Im Laufe der Therapie bzw. Beratung kann das Ziel und können Teilziele gemäß der Entwicklung angepasst werden.

Folgetermin(e)

Die weiteren Sitzungen (60 Minuten) richten sich in der Ausgestaltung nach Ihrem individuellen Anliegen. Dauer und Häufigkeit der Therapie bzw. Beratung wird gemeinsam festgelegt.

Zahlungsmöglichkeiten

Die Bezahlung erfolgt unmittelbar in bar oder per Überweisung des Rechnungsbetrages nach Absprache. Als Heilpraktiker (Psychotherapie) ist bei mir keine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen möglich.

Private Krankenkassen / Beihilfe / Krankenzusatzversicherungen

Ich weise darauf hin, dass ich keine Gewähr für die Übernahme der Behandlungskosten durch Ihre private Krankenkasse, Beihilfe oder Krankenzusatzversicherung geben kann. Sollte Ihre Versicherung die Kosten nicht oder unvollständig übernehmen, so ist der restliche Betrag von Ihnen zu tragen. Im Zweifelsfall informieren Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer privaten Krankenkasse, Beihilfe oder Krankenzusatzversicherung. Als privater Selbstzahler haben Sie im Allgemeinen die Möglichkeit, die angefallenen Kosten als außergewöhnliche Belastung bei Ihrer Einkommens­steuererklärung geltend zu machen.

Hinweis auf § 4 Nr. 14 UstG

Heilkundliche Tätigkeit ist gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Aus diesem Grund erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese folglich auch nicht aus.

Vorteile der Behandlung bei einem/einer Heilpraktiker(in) Psychotherapie

  • Der Beginn der Therapie ist meist kurze Zeit nach dem Erstkontakt bzw. Erstgespräch möglich, d. h. es fallen keine wochen-, monate- oder sogar jahrelange Wartezeiten an.
  • Auch Heilpraktiker (Psychotherapie) unterliegen einer Schweigepflicht, die sich aus dem Behandlungs- bzw. Beratungsvertrag ergibt.
  • Heilpraktiker (Psychotherapie) arbeiten auf gesetzlicher Grundlage, benötigen für die Ausübung ihrer Tätigkeit eine Erlaubnis und werden – im Unterschied zu vielen ungeregelten Beratungsdienstleistungen mit zum Teil klangvollen Bezeichnungen – behördlich beaufsichtigt.
  • Da Heilpraktiker (Psychotherapie) ihr Angebot an Selbstzahler richten, brauchen sie weder bei Krankenkassen und Krankenversicherungen noch bei sonstigen Einrichtungen irgendwelche Anträge stellen, müssen keine Gutachten schreiben oder Diagnosen bzw. Diagnoseschlüssel gemäß ICD-10 über ihre Patienten weitergeben. Es ergeben sich daher auch keine Nachteile, wenn Sie in eine private Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung aufgenommen werden möchten.
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